Parteinahe Stiftung
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Wesen
Parteinahe Stiftungen sind aus öffentlichen Mitteln großzügig finanzierte Propaganda-Einrichtungen der politischen Parteien in Deutschland. Kontrollen darüber, wie die öffentlichen Gelder in den parteinahen Stiftungen ausgegeben werden, finden praktisch nicht statt, jedoch müssen Stidpendien und Auslandstätigkeit dazugehören.
Leitung
Als Chefs werden dort in der Regel abgewirtschaftete Spitzenpolitiker eingesetzt, die dem Stimmvieh nicht mehr vermittelbar sind.
Offizielle Version
Offizielle sind parteinahe Stiftungen den politischen Parteien in Deutschland nahestehende Institutionen zum Zweck der politischen Bildung, die aber aus rechtlichen Gründen von den ihnen nahestehenden politischen Parteien getrennt sind. Jede der im Bundestag vertretenen Parteien arbeitet mit einer ihre politischen Grundsätze vertretenden Stiftung zusammen. Dass eine Stiftung die politischen Grundsätze einer Partei vertritt, bedeutet dabei selbstverständlich auch, dass jede dieser Stiftungen für die politischen Gründsätze und Ansichten ihrer Partei mehr oder weniger direkt wirbt. Finanziert werden diese Stiftungen durch Mittel des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie durch Spenden. Als offizielle Aufgaben parteinaher Stiftungen werden vor allem die politische Bildung der Bevölkerung, die Begabtenförderung und die Entwicklungszusammenarbeit angeführt.
Der Rechtsform nach können es Stiftungen im eigentlichen Sinne sein, zumeist handelt es sich jedoch um eingetragene Vereine, die - anders als Stiftungen - keiner staatlichen Aufsicht und Rechnungslegungspflicht unterliegen.
Parteinahe Stiftungen auf Bundesebene
- Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU) (Rechtsform: Verein)
- Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD) (Rechtsform: Stiftung)
- Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP) (Rechtsform: Stiftung)
- Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne) (Rechtsform: Verein)
- Hanns-Seidel-Stiftung (CSU) (Rechtsform: Verein)
- Rosa-Luxemburg-Stiftung (Die Linke.) (Rechtsform: Verein)
Republikaner
Den Bemühungen der Partei Die Republikaner, eine Franz-Schönhuber-Stiftung als privatrechtliche Stiftung zu errichten, war kein Erfolg beschieden (BVerwGE 106, 177; NJW 1998, 2545). Stiftungsaufsicht und Gerichte begründeten die Ablehnung der Genehmigung damit, die geplante Stiftung gefährde das Gemeinwohl. Diese Entscheidungen sind in der stiftungsrechtlichen Literatur auf breite Ablehnung gestoßen, weil sich die Feststellungen auf das Verhalten einzelner Parteimitglieder, nicht aber auf den konkret formulierten Satzungszweck bezogen.

