Online-Schnellgericht

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Alle Beiträge zum Informationszeitalter

Inhaltsverzeichnis

Problembeschreibung

Obwohl wir im Informationszeitalter leben, ist eine freie Meinungsäußerung weniger möglich als je zuvor. Durch juristische Drohungen mit teuren Prozessen wird die Meinungsfreiheit in weiten Teilen außer Kraft gesetzt.

Es ist auch ungerecht, dass derzeit Wohlhabende mit der Drohung der hohen Kosten des Rechtsweges weniger Wohlhabende an der Ausübung der Meinungsfreiheit hindern können. Durch die hohen Gerichtskosten bei willkürlich absurd hoch angesetzten Streitwerten und eine fehlende Entschädigung für eine erfolgreiche Klageabwehr können Wohlhabende weniger Wohlhabende solange mit Gerichtsverfahren überziehen, bis sie mal einen Treffer landen, eine Kostenteilung erreichen und der weniger Wohlhabende wirtschaftlich ruiniert ist.

Ähnliche Probleme gibt es mit Urheberrechtsverletzungen. Niemand kann sich im Informationszeitalter sicher sein, dass er keine Urheberrechtsverletzung begeht, da niemand die Urheberrechtskette immer bis auf den eigentlichen Urheber zurückverfolgen kann. Rechtsverstöße sind so für niemanden gänzlich auszuschließen. Andererseits gehören kleine Urheberrechtsverletzungen zum Alltag beinahe jedes Jugendlichen. Derzeit werden Urheberrechtsverletzungen deshalb entweder gar nicht verfolgt oder mit großem Aufwand schwere Straftaten konstruiert. Wenn Urheberrechtsverletzungen von Online-Schnellgerichten bearbeitet würden, wäre es kein Problem, geringe Strafen auszusprechen, gleichzeitig jedoch ähnlich wie bei Parksündern eine Vielzahl von Verfahren abzuarbeiten.

Lösungsvorschlag

Eine Anpassung des Rechtswesens an das Informationszeitalter, die zu einem dem Informationszeitalter angemessenen Rechtswesen führen könnte, könnte folgende Merkmale aufweisen:

  • Klagen gegen Internet-Publikationen mit geringer Reichweite
  • Klage per Formular und Signatur- oder Faxbestätigung
  • Deutlich niedrigere der Reichweite angemessene Gegenstandswerte oder Kosten des Rechtsweges
  • Verhandlung per Telefonkonferenz
  • Keine Anwaltskostenübernahme
  • Feste Aufwandsentschädigungen für zu Unrecht verklagte
  • Unattraktiv-Machen des Instanzenweges, möglicherweise ähnlich dem Konstrukt des Tatsachenentscheides im Sport

Verfahren

Die Idee, die dahinter steckt, ist einfach. Wenn beispielsweise auf einer Internetseite mit wenigen Lesern zu lesen ist, dass Person Müller eine Quatschtüte ist, dann könnte Müller Klage für wenig Geld (beispielsweise 50 Euro) beim Online-Gericht einreichen. Das Online-Gericht schaut sich die Webseite an, kündigt für den nächsten Tag beiden Webmastern eine Telefonkonferenz an und entscheidet dann nach der Telefonkonferenz, ob die beanstandete Bezeichnung "Quatschtüte" zulässig ist oder nicht. Wer den Prozeß verliert, zahlt die Gerichtskosten und dem Sieger eine Aufwandspauschale (beispielsweise auch 50 Euro). Wer sich anwaltlich oder sonstwie vertreten lassen will, kann dies tun, muß aber sehen, wie er mit der geringen Aufwandspauschale zurechtkommt.

Tatsachenentscheid

Der Entscheid könnte ähnlich wie beim Sport eine Schiedsrichterentscheidung als Tatsachenentscheid gelten und auch wenn sie fehlerhaft ist, insofern relevant sein, als dass der Gewinner von den Kosten des weiteren Rechtsweges freigestellt werden könnte.

Asynchrones Kostenrisiko

Um eine mögliche Klageflut einzudämmen, wäre es möglich, asynchrone Gerichtskosten einzuführen, also beispielsweise in der Art, dass der Kläger doppelt so hohe Gerichtskosten und doppelten Aufwendungsersatz zu zahlen hat, wenn die Klage als unberechtigt entschieden wurde.

Folgen

Prozeßkostenrisiko: 100 Euro Verfahrensdauer von Klageeinreichung bis Urteil: 1 Tag Zeitaufwand des Gerichts: 15 Minuten

Links

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Petition

Um in der Politik etwas Druck zu machen, könnte eine Petition eingereicht werden. Hier ist ein Entwurf einer Petition gegen das Abmahnunwesen, die so geschrieben sein sollte, dass sie möglichst viele Unterstützer findet.